Förderung der Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern,
die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannt sind

durch
  • Förderung der Aufklärung über die genannten Objekte mit dem Ziel einer Verbesserung
    der lokalen und historischen Identifikation,
    z.B. durch die Einrichtung von Bodenlehrpfaden
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